Mitteilungen
Archiv
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Die Kantone gewähren laut dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine individuelle Prämienverbilligung. Für die Berechtigung massgebend sind die persönlichen Verhältnisse am 01.01.2026 (Ausnahmen Kurzaufenthalter/innen und Grenzgänger/innen).
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Beisetzungszeit: 2001 bis 2005 / Grabnummern: 392 bis 423 Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt
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Die bisherige physische PetCard wurde seit Januar 2026 durch die digitale ePet-Card in der animundo-App ersetzt. Hundehaltende können Ihre Haustierdaten zusätzlich direkt in der App verwalten.
