Gemeinde Wäldi
Mitteilungen
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Umleitung ab Hattenhausen, Verzweigung Ermatingerstrasse – Fischbacherstrasse über Helsighausen nach Fischbach, Verzweigung Helsighauserstrasse – Hattenhauserstrasse, sowie in umgekehrter Richtung.
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Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat das per 31. Juli 2026 beschlossene absolute Feuerverbot aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird zwar auf Stufe 4 (grosse Gefahr) reduziert, das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe bleibt aber bestehen.
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Thema: Waldpflege, Besonderheit im Bischofhau, Habitatbäume
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Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt das Feuerverbot verschärft: Ab sofort gilt im Freien ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.